KfW-Förderung Sanierung 2026: Programme, Zuschüsse & Kredite
KfW 261, 458, 455-B: Alle Förderprogramme für Sanierung 2026. Bis 70 % Zuschuss beim Heizungstausch, bis 45 % bei Komplettsanierung.
Du planst eine Sanierung und fragst dich, welche Förderung du bekommst? Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet 2026 mehrere Programme an, die dir einen großen Teil der Kosten abnehmen können – als Zuschuss oder als zinsgünstigen Kredit. Das Problem: Die Programmlandschaft ist ziemlich unübersichtlich. BEG, KfW 261, KfW 458, Einzelmaßnahmen … wer soll da noch durchblicken?
Genau dafür ist dieser Artikel da. Wir gehen alle relevanten KfW-Förderprogramme für die energetische Sanierung durch und erklären dir, welches Programm für welche Maßnahme passt.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Rahmen
Seit 2021 bündelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) alle wichtigen Förderprogramme für energetische Sanierung unter einem Dach. Die BEG gliedert sich in drei Teilprogramme:
- BEG WG (Wohngebäude) – für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus
- BEG EM (Einzelmaßnahmen) – für einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Heizung
- BEG NWG (Nichtwohngebäude) – für Gewerbeimmobilien (hier nicht relevant)
Für dich als Eigenheimbesitzer sind vor allem BEG WG und BEG EM interessant. Die KfW übernimmt dabei die Kreditvarianten, während das BAFA die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen verwaltet.
KfW 261: Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Das Programm KfW 261 ist der Klassiker für alle, die ihr Haus umfassend sanieren wollen. Ziel ist es, einen bestimmten Effizienzhaus-Standard zu erreichen – zum Beispiel Effizienzhaus 70 oder Effizienzhaus 55.
Was wird gefördert?
- Komplettsanierung bestehender Wohngebäude
- Alle Maßnahmen, die zum Erreichen eines Effizienzhaus-Standards beitragen
- Dazu gehören: Dämmung, Fensteraustausch, Heizungstausch, Lüftungsanlage und mehr
Wie hoch ist die Förderung?
- Kredit bis zu 120.000 € pro Wohneinheit (Standard) bzw. 150.000 € mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH)
- Tilgungszuschuss je nach erreichtem Standard: 5 % bis 25 % (Basis)
- Zusätzliche Boni: WPB-Bonus +10 % (Worst Performing Building, Energieklasse H), serielle Sanierung +15 %, iSFP-Bonus +5 %
- Maximaler Tilgungszuschuss mit allen Boni: bis zu 45 % (WPB + serielle Sanierung zusammen gedeckelt auf +20 %)
- Effektiver Zinssatz: ca. 2,6–3,5 % je nach Laufzeit (Stand 2026)
Den genauen Ablauf der Antragstellung erklären wir unter KfW-Kredit beantragen.
Für wen lohnt es sich?
KfW 261 lohnt sich besonders, wenn du ohnehin eine umfassende Sanierung planst. Einzelne Maßnahmen wie nur neue Fenster sind hier fehl am Platz – dafür gibt es bessere Programme.
Wichtig: Für KfW 261 brauchst du zwingend einen Energieeffizienz-Experten, der die Sanierung plant und begleitet.
KfW 458: Heizungsförderung seit 2024
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die KfW 2024 das Programm KfW 458 aufgelegt. Es ist speziell für den Heizungstausch gedacht und ersetzt teilweise die bisherige BAFA-Förderung für Heizungen.
Was wird gefördert?
- Einbau von Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie-Anlagen
- Anschluss an Wärmenetze
- Brennstoffzellenheizungen
Wie hoch ist die Förderung?
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
- Einkommensbonus: zusätzlich 30 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € (nur Selbstnutzer)
- Effizienzbonus: 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Wasser-/Abwasser-Wärmequelle
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % für den frühzeitigen Austausch alter Öl- oder Gasheizungen
- Maximal 70 % Förderung kombinierbar
- Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € (erste Wohneinheit)
Der Antrag läuft direkt über das KfW-Portal. Details zum BAFA-Antrag für ergänzende Maßnahmen findest du in unserem Artikel zur BAFA Förderung für Heizungen.
KfW 455-B: Barrierereduzierung
Neben der energetischen Sanierung fördert die KfW auch den altersgerechten Umbau:
- KfW 455-B: Zuschuss für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (z. B. bodenebene Dusche, Treppenlifts, breitere Türen)
- Zuschuss: bis zu 6.250 € (12,5 % von max. 50.000 € für Standard „Altersgerechtes Haus") oder bis zu 2.500 € für Einzelmaßnahmen (10 % von max. 25.000 €)
- Wichtig: Das Programm war 2025 mangels Haushaltsmitteln pausiert und ist seit 08.04.2026 wieder beantragbar
Das frühere Programm KfW 455-E (Einbruchschutz) wurde eingestellt. Einbruchschutz kann aber über den KfW-Kredit 159 (bis 50.000 €) mitfinanziert werden. Mehr dazu erfährst du in unserem separaten Artikel.
Einzelmaßnahmen: BEG EM über BAFA und KfW
Wenn du keine Komplettsanierung planst, sondern nur einzelne Maßnahmen umsetzen willst, bist du bei der BEG EM richtig. Je nach Maßnahme ist entweder das BAFA oder die KfW zuständig:
| Maßnahme | Zuständig | Förderung |
|---|---|---|
| Heizungstausch | KfW (458) | 30–70 % |
| Dämmung (Wand, Dach, Keller) | BAFA | 15–20 % |
| Fenstertausch | BAFA | 15–20 % |
| Lüftungsanlage | BAFA | 15–20 % |
| Heizungsoptimierung | BAFA | 15–20 % |
Für BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen gibt es einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 %, wenn die Maßnahme auf einem individuellen Sanierungsfahrplan basiert. Der iSFP verdoppelt außerdem die Förderobergrenze von 30.000 auf 60.000 € pro Wohneinheit. Alle Details zu den Förderungen für Einzelmaßnahmen findest du in unserem separaten Ratgeber.
Förderung und Steuerbonus: Entweder oder
Viele wissen es nicht: Du kannst Sanierungskosten auch steuerlich absetzen. Allerdings gilt: Entweder Förderung oder Steuerbonus – beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht.
Als Faustregel: Bei größeren Maßnahmen lohnt sich meistens die KfW-Förderung mehr. Bei kleineren Maßnahmen ohne Förderzusage kann der Steuerbonus die bessere Wahl sein.
So stellst du den Antrag richtig
Der Antragsprozess bei der KfW folgt einem klaren Ablauf:
- Energieeffizienz-Experten beauftragen – er erstellt die technische Planung und die Bestätigung zum Antrag (BzA)
- Antrag im KfW-Portal stellen – immer VOR Beginn der Maßnahme
- Zusage abwarten – erst dann darfst du Aufträge an Handwerker vergeben
- Maßnahme durchführen lassen
- Nachweise einreichen – dein Energieberater erstellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD)
- Auszahlung erhalten
Der häufigste Fehler: Viele beginnen mit der Sanierung, bevor der Antrag gestellt ist. Das führt fast immer zum Verlust der Förderung. Also: Erst Antrag, dann Handwerker beauftragen.
Kombinationsmöglichkeiten clever nutzen
Du kannst verschiedene Förderprogramme kombinieren. Bei KfW 458 (Heizungstausch) liegt die Deckelung bei 70 %, bei anderen Programmen gelten eigene Obergrenzen. Beispiel:
- KfW 261 für die Komplettsanierung
- KfW 458 für den Heizungstausch (wird in KfW 261 integriert)
- Landesförderung on top (je nach Bundesland)
Informiere dich auch über kommunale Förderprogramme deiner Stadt oder Gemeinde – die kommen oft noch obendrauf.
Fazit: Welches Programm passt zu dir?
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus? → KfW 261
- Nur Heizungstausch? → KfW 458
- Einzelne Maßnahmen (Dämmung, Fenster)? → BAFA (BEG EM)
- Barrierefreier Umbau? → KfW 455-B
- Kleinere Maßnahmen ohne Förderung? → Steuerbonus nach § 35c EStG
Egal für welches Programm du dich entscheidest: Hol dir frühzeitig einen Energieeffizienz-Experten ins Boot. Er hilft dir nicht nur bei der Planung, sondern auch beim Antrag – und seine Kosten werden ebenfalls zu 50 % gefördert (gedeckelt auf 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser). Auch eine Energieberatung kann sich lohnen, um die optimale Förderstrategie zu finden. Welche Heizung am besten passt, erfährst du unter Heizung modernisieren.