Modernisierungsumlage-Rechner für Vermieter

Berechne, wie viel der Sanierungskosten du als Vermieter auf die Miete umlegen darfst. Mit Kappungsgrenze und Härtefallprüfung.

Instandhaltung = 24.000 € (nicht umlagefähig)

Berechnungsweg

Modernisierungskosten gesamt80.000
./. Instandhaltungsanteil (30%)-24.000
./. Erhaltene Förderung-10.000
= Umlagefähige Kosten46.000
× 8% (§ 559 BGB)3.680,00 € / Jahr
÷ 6 Wohnungen ÷ 12 Monate51,11 € / Monat
= Mieterhöhung pro m²0,79 €/m²

Ergebnis

Umlagefähige Kosten

46.000

nach Abzügen

Mieterhöhung / Monat

51,11

pro Wohnung (65 m²)

Bisherige Kaltmiete

487,50

7,50 €/m²

Neue Kaltmiete

538,61

8,29 €/m²

Kappungsgrenze (§ 559 Abs. 3a BGB): Nicht erreicht

Die Kappungsgrenze beträgt 3,00 €/m² innerhalb von 6 Jahren.

Amortisation für Vermieter

Jährl. Mehrmieteinnahmen (alle Wohnungen)

3.680,00

Amortisation der umlagefähigen Kosten

ca, 12.5 Jahre

Nicht umlagefähiger Anteil (Vermieter trägt)

34.000

Rechtliche Hinweise: Die Berechnung basiert auf § 559 BGB (Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen). Der Vermieter darf 8% der aufgewendeten Kosten jährlich auf die Mieter umlegen. Instandhaltungskosten und erhaltene Förderungen müssen abgezogen werden. Die Kappungsgrenze (§ 559 Abs. 3a BGB) begrenzt die Erhöhung auf 3 €/m² (bzw. 2 €/m² bei Mieten unter 7 €/m²) innerhalb von 6 Jahren. Diese Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung. Härtefalregelungen (§ 559 Abs. 4 BGB) sind hier nicht berücksichtigt.

Modernisierungsumlage: Was Vermieter wissen müssen

Die Umlage von Sanierungskosten auf die Miete ist in § 559 BGB geregelt. Wichtige Rahmenbedingungen:

RegelungDetails
Umlagesatz8% der Modernisierungskosten pro Jahr
Kappungsgrenze (Miete ≥ 7 €/m²)Max. +3 €/m² in 6 Jahren
Kappungsgrenze (Miete < 7 €/m²)Max. +2 €/m² in 6 Jahren
Abzug InstandhaltungsanteilGeschätzt oder pauschal (oft 30–50%)
Ankündigungsfrist3 Monate vor Baubeginn
Förderung abziehenErhaltene KfW-Zuschüsse verringern Umlage

Ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten bei der Sanierung als Vermieter: Sanierung und Mietrecht.

Rechenbeispiel

  • Sanierungskosten: 40.000 € (Fassadendämmung + neue Fenster)
  • Abzug Instandhaltung (30%): 12.000 €
  • Abzug KfW-Zuschuss (15%): 4.200 €
  • Umlagefähiger Betrag: 23.800 €
  • Jährliche Umlage (8%): 1.904 €
  • Monatliche Mieterhöhung: 158,67 € (bei 80 m² = 1,98 €/m²)
  • Kappungsgrenze: Nicht überschritten (unter 2 €/m²)

Wie du die Sanierung finanzierst: Sanierungskredit-Vergleich 2026. Steuerliche Aspekte: Sanierung steuerlich absetzen.